Bundesverband der Asbestose Selbsthilfegruppen e.V.
Peter Camin
Görresring 9
22609 Hamburg

Telefon: 0179/39 24 355
E-Mail: vorsitzender-bv@asbesterkrankungen.de



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Berufskrankheiten

§ 9 Absatz 1 SGB VII
„Berufskrankheiten sind Krankheiten, die die Bundesregierung durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates als Berufskrankheiten bezeichnet und die Versicherte infolge einer den Versicherungsschutz nach § 2, 3 oder 6 begründenden Tätigkeit erleiden. Die Bundesregierung wird ermächtigt, in der Rechtsverordnung solche Krankheiten als Berufskrankheiten zu bezeichnen, die nach den Erkenntnissen der medizinischen Wissenschaft durch besondere Einwirkungen verursacht sind, denen bestimmte Personengruppen durch ihre versicherte Tätigkeit in erheblich höherem Grade als die übrige Bevölkerung ausgesetzt sind; sie kann dabei bestimmen, daß die Krankheiten nur dann Berufskrankheiten sind, wenn sie durch Tätigkeiten in bestimmten Gefährdungsbereichen verursacht worden sind oder wenn sie zur Unterlassung aller Tätigkeiten geführt haben, die für die Entstehung, die Verschlimmerung oder das Wiederaufleben der Krankheit ursächlich waren oder sein können. In der Rechtsverordnung kann ferner bestimmt werden, inwieweit Versicherte in Unternehmen der Seefahrt auch in der Zeit gegen Berufskrankheiten versichert sind, in der sie an Land beurlaubt sind.“

§ 9 Absatz 2 SGB VII
"Sie Unfallversicherungsträger haben eine Krankheit, die nicht in der Rechtsverordnung bezeichnet ist oder bei der die dort bestimmten Voraussetzungen nicht vorliegen, wie eine Berufskrankheit als Versicherungsfall anzuerkennen, sofern im Zeitpunkt der Entscheidung nach neuen Erkenntnissen der medizinischen Wissenschaft die Voraussetzungen für eine Bezeichnung nach Absatz 1 Satz 2 erfüllt sind.""

Sozialmedizinische und sozialjuristische Aspekte in der Zusammenhangsbegutachtung asbestbedingter Berufskrankheiten

Änderungen im BK-Recht: Stellungnahme zum Wegfall des Unterlassungszwangs

Empfehlung für die Begutachtung asbestbedingter Berufskrankheiten – Falkensteiner Empfehlung

BK-Report 1/2013 Faserjahre

Lungeninformationsdienst

Newsletter des Lungeninformationsdienstes

Eine bittere Nachricht für Asbestopfer


Die Statistik der DGUV belegt: Für alle asbestbedingten Erkrankungen ist die Zahl der Anerkennungen als Berufserkrankungen durch die Berufsgenossenschaften von 2016-2018 erneut gravierend zurückgegangen. Dies nicht nur prozentual, sondern auch in absoluten Zahlen.

Erhielten 2016 noch 60,5% der Asbestose-Kranken eine Anerkennung, waren es 2018 nur noch 48,9%. Auch bei Lungen-, Kehlkopf- und Eierstockkrebs ging die Anerkennung um mehr als 5% zwischen 2016 und 2018 zurück und beim Mesotheliom liegt der Rückgang bei über 9%.



Die untenstehende Tabelle für die BK 4104 zeigt, wie die Schere zwischen Anzeige und Anerkennung einer Berufskrankheit in den letzten Jahrzehnten immer größer geworden ist und dass dies bereits eine langanhaltende Entwicklung ist. Wir haben aufgrund der langen Latenzzeiten heute erst den Höhepunkt der Asbesterkrankungen zu verzeichnen. Die Zahl der Anerkennungen wird aber konstant niedrig gehalten.



Wie geht Deutschland eigentlich mit Menschen um, die mehrheitlich mit harter körperlicher Arbeit den Lebensunterhalt für ihre Familien und sich schwer verdienen mussten und deren Gesundheit dem Profit geopfert wurde? Menschen, die in Deutschland asbestbedingt erkrankt sind verlieren laut der Weltgesundheitsorganisation (WHO) durchschnittlich 13,9 Lebensjahre. Und heute erhält die Mehrheit keine Entschädigung. Die politische Unterstützung für die Anliegen der Asbestopfer ist bisher über Lippenbekenntnisse nicht hinausgekommen, wie die Ergebnisse in der Anerkennungspraxis zeigen. (Dr. E. Glensk, 24.03.2020)


Asbestbedingte Berufserkrankungen


Die meisten Asbestopfer sind berufsbedingt erkrankt. Berufskrankheiten sind Krankheiten, die per Rechtsverordnung als Berufskrankheiten (BK) definiert sind und die Versicherte infolge der Ausübung einer versicherten Tätigkeit erleiden. Die Berufskrankheiten-Verordnung (BKV) definiert u.a. die anerkannten Berufskrankheiten in Deutschland.
Vermutete Berufskrankheiten sind nach dem Berufskrankheitengesetz meldepflichtig! Es besteht dann Anspruch auf Behandlung, Rehabilitation und ggf. Rente (je nach Minderung der Erwerbsfähigkeit, MdE).
Die asbestbedingten Erkrankungen werden in vier Berufskrankheiten (BK) eingeteilt:
  • BK 4103
    Asbestose, Lungenfibrose, Erkrankung der Pleura

  • BK 4104
    Lungenkrebs, Kehlkopfkrebs, Eierstockkrebs

  • BK 4105
    Mesotheliom des Rippenfells, des Bauchfells oder des Perikards (Herzbeutel)

  • BK 4114
    Lungenkrebs durch Asbest und PAK (Polyzyklisch aromatische Kohlenwasserstoffe)


Betroffene Berufsgruppen


Aufzugsmonteur
Bauberufe
Brandschutztürenhersteller
Bootsbauer
Chemiearbeiter
Dachdecker
Elektriker
Elektromaschinenbauer
Estrichleger
Fernmeldehandwerker
Feuerungsmaurer
Fliesen-, Platten-, Mosaik- und Bodenleger Flugzeugmechaniker
Gießer/Former
Gleisbauer
Hafenumschlagarbeiter
Hüttenfacharbeiter
Instandhaltungspersonal
Heizer (Maschinist)
Heizungsmonteur
Installateur
Isolierer
Kaminkehrer
Kessel- und Behälterbauer
Kfz-Mechaniker
Korrosionsschutzwerker
Kraftfahrer
Kraftanlagenbau
Kraftwerksbauer/Kraftwerker
Krankenschwester
Kunststoffverarbeiter
Lüftungsbauer
Maler/Anstreicher/Lackierer
Mangeler/Bügeler
Maschinenbauer/techniker
Maschinenwärter
Ofensetzer/Luftheizungsbauer
Rohrnetzbauer
Sackreiniger
Säureschutzmonteur
Schiffsingenieur/Maschinist
Schlosser
Schmuckhersteller (Goldschmied)
Schweißer
Steinmetz
Straßenbauer, Asphalt Mischanlagen-Führer
Stuckateur
Textilarbeiter
Tischler
Trockenbau-, Akustik- Bau-und Brandschutzbaumonteur
Waggonbauer
Werftarbeiter
Zahntechniker
Zimmerer/Zimmermann

Die Lage der Asbestopfer


Asbestopfer sind Menschen, denen großes Leid zugefügt wurde, mit schweren ja sogar tödlichen Krankheiten und die dadurch oft um viele Lebensjahre betrogen wurden, weil der staatliche und berufsgenossenschaftliche Arbeitsschutz sie nicht vor dem Gefahrstoff Asbest geschützt hat.

Fast 40.000 Menschen mussten als offiziell anerkannte Berufskranke durch Asbest bis heute einen frühen Tod sterben. Die Dunkelziffer ist vermutlich doppelt so hoch. In Deutschland starben allein im Jahr 2015 fast 1.600 Menschen, in Europa mehr als 10.000 und weltweit über 150.000 Menschen an Asbesterkrankungen. Man rechnet bei den Erkrankungen, dass die „Spitze des Eisbergs“ erst 2020-2025 erreicht sein wird. Das liegt daran, dass zwischen dem Zeitpunkt der Schädigung und dem Ausbruch der Erkrankung mehrere Jahrzehnte liegen können.

Todesfälle infolge einer Berufskrankheit

Quelle: https://www.dguv.de/de/zahlen-fakten/bk-geschehen/bk-todesfaelle/index.jsp

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