Sicherer Umgang mit Asbest im privaten Bereich
Asbest leitet sich vom griechischen Wort „asbestos“ ab, dies bedeutet „unvergänglich“ und
steht für die wichtigste Eigenschaft der Faser: Sie verbrennt nicht, übersteht größte Hitze bis
1.000 °C und isoliert gegen Wärme und Nässe sowie gegen Schall und Säure. Sie ist zugfest,
elastisch, fäulnisresistent und rostet nicht, außerdem ist sie leicht und witterungsbeständig.
Die große Gefahr besteht in eben dieser Unvergänglichkeit, die die Industrie
so schätzte.
A. Gesundheitsgefahren durch Asbest
Die Gefahren von Asbest entstehen durch lungengängige Asbestfasern, die vom Menschen
eingeatmet werden, wobei die kritischen Fasern meist mit bloßem Auge nicht erkennbar sind.
In Deutschland sterben jährlich ca. 1.600 Menschen, weil sie Asbest eingeatmet haben. Die Zahl
der Todesopfer steigt weiter, da zwischen den Zeitpunkten der Schädigung und des Ausbruchs der
Erkrankung mehrere Jahrzehnte liegen können.
Die inhalierten Asbestfasern haben eine hohe Biobeständigkeit (mehr als 100 Jahre) und
werden von den körpereigenen Abwehrmechanismen nicht abgebaut. Sie üben aufgrund
ihrer Faserstruktur einen ständigen Reiz auf das Lungengewebe aus und führen so zu
Asbestose und im schlimmsten Fall zu einer Krebserkrankung der Lunge und/oder des
Rippen- und Bauchfells.
Asbestose: Die Asbestose ist eine unheilbare Asbeststaublungenerkrankung und kann in schweren Fällen
zum Tod führen. Die eingeatmeten Fasern verletzen das Lungengewebe und lassen dieses durch
Narbengewebsbildung verhärten, als Folge davon wird die Sauerstoffaufnahme erschwert. Betroffene
Personen leiden unter Atemnot und verringerter körperlicher Leistungsfähigkeit.
Lungenkrebs und Mesotheliom des Rippen- und Bauchfells: Die jahrzehntelange Reizwirkung der
eingeatmeten Fasern kann im Lungengewebe zur Tumorbildung führen (Latenzzeit ca.20 bis 30 Jahre).
Wandern Asbestfasern von den Lungenbläschen zum Brust- und Bauchfell, kann sich ein Mesotheliom
bilden. Diese Tumorart kann nur durch eingeatmete Asbestfasern hervorgerufen werden und führt innerhalb
kurzer Zeit zum Tod.
Bei der Inhalation von Asbest gibt es keine eindeutige Dosis-Wirkungs-Abhängigkeit, es gilt das
Minimierungsgebot, denn theoretisch können schon geringe Asbestfaserkonzentrationen
ausreichen, um eine Tumorbildung herbeizuführen.
B. Asbestanwendungen
Aufgrund der starken Faserfreisetzung wurden 1979 Spritzasbest und 1982 alle schwach
gebundenen Asbestprodukte verboten, ein Verbot für Asbestzement im Hochbau folgte 1991. Ein
generelles Herstellungs- und Verwendungsverbot für Asbest wurde 1993 von der damaligen
Bundesregierung erlassen.
Man unterscheidet in Abhängigkeit von der Rohdichte zwischen schwach gebundenen (in
der Regel < 1.000 kg/m³) und fest gebundenen Asbestprodukten (i.d.R. > 1.400 kg/m³).
Typische Anwendungsgebiete von fest gebundenen Asbestprodukten im
Hochbau sind:
- Asbestzement-Wellplatten (Eternit)
- Asbesthaltige Kunstschieferplatten für Dachdeckungen und Fassadenverkleidungen
- Asbestzement-Platten für Balkon-, Rohr- und Wandverkleidungen
- Asbestzement-Fensterbänke
- Fußboden-Flexplatten mit asbesthaltigem Bitumenkleber
- Asbestzement-Rohre für Abwasser- und Regenwasserleitungen
- Asbestzement-Rauchabzüge
- Asbestzement-Kanäle für Luftschächte
- Asbestzement-Blumenkästen
Typische Anwendungsgebiete von schwach gebundenen Asbestprodukten im
Hochbau sind:
- Asbestpappen unter Holzfensterbänken
- Asbestpappen an Heizkörperverkleidungen
- Asbestpappen unter Elektro-Speicherheizgeräten (Nachtspeicheröfen)
- Asbesthaltige Putze, Fugen- und Spachtelmassen an Wänden und Decken
- Asbesthaltiger Mörtel
- Schnur- und Pappdichtungen an Herden, Öfen, Kaminen, Revisionsklappen (Kamin)
- Asbestpappen in Brandschutztüren
- Asbestkitt in Fensterglaseinfassungen
- Cushion-Vinyl-Bodenbeläge mit Asbestpappe als Trittschalldämmung
- Heizrohrisolierungen (i.d.R. asbesthaltige Kieselgurrohrisolierung)
- Flanschdichtungen von Heizungsanlagen (Gattungsname: Klingerit)
- Flanschdichtungen von Wasserleitungen
!!! Wichtiger Hinweis !!!
Neueste Untersuchungen haben gezeigt, dass das Ausmaß der Anwendung von
Asbestfasern in Putzen und Spachtelmassen um ein Vielfaches höher liegt, als bislang
angenommen. Betroffen sind vornehmlich Gebäude, die zwischen 1960 und 1993 errichtet
oder umgebaut wurden. Aufschluss hierüber gibt nur eine Probenahme der unter Verdacht
stehenden Bauteile.
Asbestzement-Wellplatten
Asbestkunstschieferplatten
Fensterbänke
Abwasserleitung
Floor-Flexplatten
Vinyl-Bodenbeläge
Balkonverkleidung
Lüftungsschacht
Blumenkästen
C. Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten
Für die Entsorgung asbesthaltiger Bauabfälle gibt es zwei Möglichkeiten:
1. Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten (ASI-Arbeiten) durch Fachbetriebe
Ausgenommen vom Verwendungsverbot sind ASI-Arbeiten, die auch im privaten Bereich
so durchzuführen sind, dass eine Freisetzung und Verschleppung von Asbestfasern
vermieden wird. Sicherheitstechnische Schutzmaßnahmen für den Umgang mit Asbest
sind in den Technischen Regeln für Gefahrenstoffe TRGS 519 erfasst.
Bevor Sie sich selbst in Gefahr bringen oder unbeteiligte Dritte durch den unsachgemäßen
Umgang mit Asbestbaustoffen gesundheitlich gefährdet werden, sollte bei erforderlichen
ASI-Arbeiten eine anerkannte Fachfirma beauftragt werden. Diese verfügt neben der
notwendigen technischen Ausrüstung vor allem über Mitarbeiter mit spezieller Sachkunde
gem. TRGS 519. Sie übernimmt auch die ordnungsgemäße und umweltgerechte
Entsorgung asbesthaltiger Bau- und Abbruchabfälle.
ASI-Arbeiten durch Fachbetriebe müssen vorab beim zuständigen Gewerbeaufsichtsamt 7
Tage vor Beginn angemeldet werden.
2. Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten geringen Umfangs in „Eigenregie“
Sanierungsarbeiten geringen Umfangs in Eigenregie sind zulässig und bedürfen bisher
keiner Anzeige und behördlichen Genehmigung. Hilfe durch Haushaltsangehörige und
Freunde ist möglich.
Um eine Gefährdung der Beteiligten, Nachbarn und der Umwelt zu minimieren, müssen
nachstehend genannte Hinweise beachtet werden. Nachbarn können zivilrechtliche
Ansprüche geltend machen, wenn sie durch die Freisetzung von Fasern geschädigt
werden.
Oberstes Gebot ist es, die Entstehung und die Freisetzung von
Asbeststaub sowie Asbestfasern zu vermeiden!
Somit gilt:
- Alle oberflächenabtragenden Bearbeitungsverfahren, wie z.B. Schleifen, Bürsten und
Reinigen mit Hochdruck oder Niederdruck, sind verboten.
- Alle strukturzerstörenden Bearbeitungsverfahren, wie z.B. Brechen, Bohren, Schneiden,
Trenn-schneiden ( Flexen) und Fräsen, sind verboten.
- Abbruch- und Instandhaltungsarbeiten an festgebundenen Asbestprodukten haben mit
persönlicher Schutzausrüstung, bestehend aus mindestens P2-Atemschutzmaske und
Einweg-Schutzanzug Kategorie 3, zu erfolgen.
- Asbestzementerzeugnisse sind vor dem Abtragen/Ausbauen von der bewetterten Seite her
mit entspanntem Wasser (z.B. durch Geschirrspülmittelzusatz) zu befeuchten,
gegebenenfalls durch druckfreies Berieseln. Das Wasser ist wie Regenwasser abzuleiten.
- Bei Abbruch- und Instandhaltungsarbeiten von Asbestzementplatten sind Fenster und
Türen geschlossen zu halten, die Nachbarschaft ist ggf. zu informieren.
- Demontierte Asbestzementplatten, die Befestigungsmittel (Klammern, Nägel, Schrauben)
sowie die persönliche Schutzausrüstung (Maske, Schutzanzug, evtl. Handschuhe) sind bis
zur ordnungsgemäßen Entsorgung in Deckelcontainern zu sammeln und feucht zu halten
oder in Kunststofffoliensäcken luftdicht zu verpacken und deutlich zu kennzeichnen
(„Vorsicht, enthält Asbest!“). Die Verwendung von Bigbags mit Asbestkennzeichnung ist im
privaten Bereich natürlich auch möglich, aber nicht zwingend erforderlich, wenn die
Faserfreisetzung auf andere Weise verhindert werden kann.
- Asbestzementplatten sind zerstörungsfrei auszubauen und dürfen nicht zerbrochen, über
Schuttrutschen transportiert oder geworfen werden.
- Werden beim Ausbau andere Bauteile (z.B. Dachunterkonstruktion) mit Asbeststaub
kontaminiert, sind diese unverzüglich abzusaugen, bzw. durch feuchtes Abwischen zu
reinigen. Das Wischwasser ist der Kanalisation zuzuführen.
Schutzausrüstung
Atemschutz (FFP 2 oder 3)
Arbeiten in Innenräumen
Bei Arbeiten in Innenräumen ist auf bruch- und staubfreie Arbeitsmethoden besonders zu
achten. Asbestzementprodukte dürfen im trockenen Zustand ausgebaut werden, falls sie
nicht zerstört werden. Kann Bruch nicht vermieden werden, ist durch Nässen oder durch
das Auflegen von feuchten Tüchern eine Staubfreisetzung weitgehend zu verhindern.
Dabei sind zu beachten:
- Verwendung von Atemschutz (min. FFP 2-Maske) und Schutzanzug
- Bewegliche Gegenstände/Einrichtungen aus dem Raum entfernen
- Nicht entfernte und schwer zu reinigende Gegenstände/Einrichtungen abdecken
(z. B. Teppichböden, Heizkörper)
- Lüftungstechnische Anlagen außer Betrieb setzen
- Arbeitsräume dürfen während der Arbeiten und bis zum Abschluss der Reinigung nicht
genutzt werden. Sie sind geschlossen zu halten. Nach Beendigung der Arbeiten sind eine
sorgfältige Endreinigung und ein mehrfacher Luftwechsel durchzuführen. Können die
Produkte zerstörungsfrei ausgebaut werden, kann auf Abschottungen und
Freigabemessungen verzichtet werden, wenn Öffnungen zu angrenzenden Räumen geschlossen gehalten werden,
- unbeteiligte Dritte den Raum (Arbeitsbereich) vor Abschluss der Arbeiten
(einschließlich Reinigung und Durchlüftung) nicht betreten,
- der Arbeitsbereich nach Abschluss des Umgangs mit Asbest sorgfältig mit einem
baumuster-geprüften Staubsauger der Staubklasse "H" (Filter-Abscheidegrad 99,995
%) gereinigt und feucht gewischt wird. In Räumen mit einem Fußbodenbelag, der
nicht feucht gewischt werden kann, muss der Fußboden vor Beginn der Arbeiten
faserdicht abgeklebt werden, so dass eine Feuchtreinigung des abgeklebten
Fußbodens nach den Arbeiten und vor Wiederbenutzung erfolgen kann.
- Nach der Feuchtreinigung ist die Abklebung zu entfernen und der Fußbodenbelag mit
einem baumustergeprüften Staubsauger zu reinigen und anschließend ein
mehrfacher Luftwechsel durchzuführen.
Für die Durchlüftung des Arbeitsbereiches ist ein mindestens 5-facher Luftwechsel pro
Stunde vorzusehen.
D. Entsorgung asbesthaltiger Abfälle
Werden asbesthaltige Abfälle aus Privathaushalten durch Privatpersonen zur Entsorgung
auf eine hier für zugelassenen Deponie verbracht , so ist hier für keine
Beförderungserlaubnis und kein Entsorgungsnachweis erforderlich. Asbesthaltige Abfälle
sind zwingend zeitnah als „gefährlicher Abfall“ („Asbesthaltige Baustoffe“) zu beseitigen.
Keinesfalls dürfen sie als Bauschutt oder in der Restmülltonne entsorgt werden.
Grundsatz:
Bei sämtlichen Arbeiten muss gewährleistet sein, dass die öffentliche Sicherheit und
Ordnung, insbesondere Leben und Gesundheit, nicht gefährdet werden. Insbesondere
müssen die Vorschriften der Gefahrstoffverordnung, der Technischen Regeln für
Gefahrstoffe 519 „Asbest Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten" (TRGS 519)
und des LAGA-Merkblattes M 23 eingehalten werden.
Wichtige Telefonnummern / Adressen in Rheinland Pfalz / Saarland
Struktur und Genehmigungsdirektion-Süd
Friedrich-Ebert-Straße. 14
67433 Neustadt
Telefon 06321 99-0
Ministerium für Umwelt- und Verbraucherschutz
Keplerstraße 18
66117 Saarbrücken
Telefon 0681 501-3298
Das „Asbestgebäude“ zeigt typische Stellen, an denen asbesthaltige Materialien vorkommen können:
1 Dach/Außenkonstruktion
1-1 Dachhaut/Dachplatten
1-2 Wandverkleidung/Wandbeschichtung
1-3 Abflussrinnen/Abflussrohre
1-4 Platten an der Laibung
1-5 Schornsteinaufsätze
1-6 Dachpappe
1-7 Verkleidung unter Fenstern
2 Innenkonstruktion
Wände/Decken
2-1 Trennwände
2-2 Paneele für elektrische Ausrüstungsteile, Heizgeräte, Herde, Badewannen, Schränke
2-3 Auskleidungspaneele für Aufzugsschächte
2-4 Zugangspaneele für Steigleitungen, Einschließung von Steigleitungen
2-5 Strukturbeschichtungen
2-6 Spritzschichten auf Strukturelementen, hängende Deckenfliesen, Feuerschneisen,
Dachboden-/Deckenisolierung
Tür
2-7 Paneele, Kern, Bördelung von Sichtpaneelen
Bodenbeläge
2-8 Fliesen, Linoleumbelag, Verkleidung von Zwischenböden
3 Heizung, Belüftung und elektrische Ausrüstung
3-1 Boiler/Heizschlangen: äußere und innere Isolierung, Dichtungen
3-2 Rohrleitungen: Isolierung, Dichtungen, Kaschierpapier
3-3 Kamine und Dichtungen
3-4 Kanalsystem: Isolierung, Dichtungen, innere Auskleidung, vibrationsdämpfende
Manschetten
3-5 Elektrische Schaltanlage: interne Elemente, Platten zur Einfassung
3-6 Heizgerät: Dichtungen, Platten zur Einfassung
4 Sonstiges
4-1 Bitumen-Abflussplatten
4-2 Wassertanks
4-3 Zisternen und WC-Brillen
4-4 Treppenkanten
4-5 Feuerlöschdecken
4-6 Brems-/Kupplungsbeläge