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Dacheindeckung mit Asbest
In ganz Deutschland wurden hauptsächlich in den 1960er- bis 80er-Jahren viele Häuser, Scheunen und andere Nebengebäude mit asbesthaltigen Faserzementplatten gedeckt. Bis 1993 durften asbesthaltige Platten eingebaut werden, bevor die Herstellung und Verwendung asbesthaltige Produkte dann endlich verboten wurden.
Heute stehen die Eigentümer oft vor erheblichen Problemen. Viele Platten sind nicht nur stark verwittert und unansehnlich, sondern auch undicht – und im spröden Zustand gefährlich für die Gesundheit.
Die Fachleute des Bundesamtes für Bauwesen gehen von etwa 1,4 Mrd. Quadratmetern sanierungsbedürftigen Asbestzementflächen in Deutschland aus.
Brisant sind asbesthaltige Dachplatten, wenn sie durch Verwitterung verspröden oder brechen. Denn charakteristisch für Asbest ist seine Eigenschaft, sich in feinste Fasern zu zerteilen, die sich der Länge nach immer weiter aufspalten und dadurch leicht eingeatmet werden können. Die eingeatmeten Fasern können langfristig in der Lunge verbleiben und das Gewebe reizen. Die Asbestose, das heißt, die Lungenverhärtung durch dabei entstehendes Narbengewebe, wurde bereits 1936 als Berufskrankheit anerkannt. Heute ist auch anerkannt, dass an Arbeitsplätzen mit hoher Freisetzungswahrscheinlichkeit von Asbestfasern, durch die Reizwirkung in der Lunge oder das Wandern der Fasern zum Brust- und Bauchfell, Lungenkrebs beziehungsweise ein Mesotheliom (Tumor des Lungen- oder Bauchfells) entstehen kann.
Die Zeit vom Einatmen der Asbestfasern, bis zum Auftreten einer darauf zurückzuführenden Erkrankung (Latenzzeit) kann sehr lang sein und bis zu 30 Jahre betragen.
Aber nicht nur in den Dächern lauern diese Gefahren, sondern Asbest in vielen älteren Bauprodukten zu finden, z. B. in von asbesthaltigen Faserzementplatten Dämmmaterial in Öfen und Kaminen, oder Fliesenkleber. Schon wenn durch Abbruch oder Bohrungen Staub freigesetzt wird, droht eine Gesundheitsgefahr.
Deshalb ist der er Ausbau asbesthaltiger Teile ist kein Job für Heimwerker!
Die Sanierung und Entsorgung von Asbest darf nur von Fachfirmen ausgeführt werden, die eine entsprechende Zulassung der zuständigen Behörde (Nachweis der Sachkunde nach der Technischen Regel für Gefahrstoffe 519) besitzen.
Mehr Informationen zu Asbest und den Gesundheitsgefahren, die von dem Baustoff ausgehen, finden Sie auf der Seite des Umwelt-Bundesamtes.
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