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Wir fordern
- Bundesweite Aufklärungskampagnen, um die Arbeitnehmer/innen und die Bevölkerung auf die noch immer bestehenden Gefahren durch Asbest hinzuweisen.
- Verpflichtung der Arbeitgeber zur verstärkten Qualifizierung, Schulung und Unterweisung der Beschäftigten, die mit Asbest in Verbindung kommen bzw. kommen können. Dies gilt auch für prekär Beschäftigte (Zeit-/Leiharbeiter oder Beschäftigte per Werkvertrag).
- Schaffung von rechtlichen Grundlagen für eine flächendeckende Registrierung (Kataster) des bestehenden Asbestbestandes.
- Erleichterung des Beweisverfahrens im Berufskrankheitenrecht. (Der asbestbedingte Krebs bricht meist erst nach 30, 40 oder gar 50 Jahren aus. Von einem Arbeitnehmer wird erwartet, dass er definitiv beweisen muss, dass er z.B. in den 60/70er Jahren asbestexponiert gewesen war).
- Die Expositonserfassung muss einen höheren Stellenwert im Berufskrankheitenverfahren bekommen.
- Das Berechnungsverfahren zur "Minderung der Erwerbsfähigkeit" (MdE), muss nachprüfbar gestaltet werden. Es gibt unseres Wissens keine wissenschaftlichen Kriterien und keine unabhängigen Kontrollen.
- Durchführung der Berufskrankheitenverfahren auf der Grundlage des aktuellen Stands der medizinischen Forschung, mit der Sicherung von unabhängiger Begutachtung und Expositionsermittlung.
- Kritische Überprüfung des gegenwärtigen berufsgenossenschaftlichen Berufskrankheitenverfahrens.
Es ist aus unserer Sicht überfällig, dass die Probleme bei der Anerkennung von Berufskrankheiten und das Leid der Betroffenen endlich zum Gegenstand einer öffentlichen Debatte werden.
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